Privater redaktioneller Leitfaden zur VKos. Massgebend ist der amtliche Verordnungstext auf fedlex.admin.ch.

Verordnung des EDI über kosmetische Mittel · SR 817.023.31

Was ist die VKos?

Die Verordnung über kosmetische Mittel – was sie verlangt, was sie ausdrücklich nicht verlangt, und wer welche Pflicht trägt.

Unterlagen prüfen lassen Pflichten im Überblick

Wir antworten innert eines Arbeitstages – mit einer konkreten Einschätzung, nicht mit einer Eingangsbestätigung.

Kurzantwort

Die VKos ist die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (SR 817.023.31). Sie konkretisiert die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung für Kosmetika und regelt Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei, Kennzeichnung und zulässige Stoffe. Eine behördliche Zulassung für kosmetische Mittel kennt das Schweizer Recht nicht: Wer ein Produkt in Verkehr bringt, trägt die Verantwortung selbst.

Gestapelte Papierbogen im Streiflicht
Was ist die VKos?

Die VKos ist die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern über kosmetische Mittel, SR 817.023.31, erlassen am 16. Dezember 2016 und in Kraft seit dem 1. Mai 2017. Sie stützt sich auf die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02) und regelt Dokumentation, Sicherheitsbewertung und Kennzeichnung kosmetischer Mittel in der Schweiz.

Der häufigste Irrtum

Braucht ein Kosmetikprodukt in der Schweiz eine Zulassung?

Nein. Das Schweizer Lebensmittelrecht kennt für kosmetische Mittel kein Zulassungs- und kein Registrierungsverfahren. Es gibt keine Behörde, die ein Produkt vor dem Inverkehrbringen prüft und freigibt.

An die Stelle einer Zulassung tritt die Eigenverantwortung. Wer ein kosmetisches Mittel in Verkehr bringt, muss vorher selbst nachweisen können, dass es sicher ist – mit einer Sicherheitsbewertung nach Art. 4 VKos und einer vollständigen Produktinformationsdatei nach Art. 5 VKos. Geprüft wird nachträglich, durch die kantonalen Vollzugsbehörden.

Praktisch heisst das: Die Unterlagen müssen fertig sein, bevor das Produkt im Regal steht – nicht erst, wenn das Kantonslabor danach fragt.

Wie hängen VKos, LGV und LMG zusammen?

Die VKos steht nicht für sich. Sie ist die unterste von drei Ebenen und konkretisiert, was die beiden Ebenen darüber allgemein anordnen.

  1. SR 817.0 LMG Lebensmittelgesetz. Das Gesetz im formellen Sinn. Es verlangt in Art. 15, dass in Verkehr gebrachte Waren die Gesundheit nicht gefährden.
  2. SR 817.02 LGV Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung des Bundesrates. Definiert kosmetische Mittel und verlangt in Art. 57 Sicherheitsbewertung und Produktinformationsdatei.
  3. SR 817.023.31 VKos Departementsverordnung des EDI. Sagt konkret, was in der Sicherheitsbewertung stehen muss, was die Datei enthält, wer unterschreiben darf und welche Stoffe zulässig sind.

Wer eine Pflicht sucht, findet sie deshalb meist zweistufig: Die LGV ordnet sie an, die VKos sagt, wie sie zu erfüllen ist.

Quelle: VKos auf fedlex.admin.ch, Fassung vom 1. Januar 2026.

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