Privater redaktioneller Leitfaden zur VKos. Massgebend ist der amtliche Verordnungstext auf fedlex.admin.ch.

Anhänge · Anhang 1–7 VKos

Was steht in den Anhängen der VKos?

Sieben Anhänge. Einer davon, Anhang 5, entscheidet über die Vollständigkeit Ihres Sicherheitsberichts.

Kurzantwort

Die VKos hat sieben Anhänge. Anhang 1 listet beispielhaft Produkte, die als kosmetische Mittel gelten. Die Anhänge 2 bis 4 enthalten die Piktogramme für Kennzeichnung und Haltbarkeit. Anhang 5 legt den Inhalt des Sicherheitsberichts fest, Anhang 6 die Kriterien für Werbeaussagen und Anhang 7 die technischen Normen.

Die sieben Anhänge der VKos
Anhang Bezug Titel
1 Art. 2 Abs. 2 Beispielhafte Liste von Produkten, die als kosmetische Mittel gelten können
2 Art. 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 Piktogramm für den Verweis auf beiliegende Informationen
3 Art. 9 Abs. 1 Bst. d Piktogramm für die Haltbarkeit nach dem Öffnen
4 Art. 9 Abs. 1 Bst. c Piktogramm für das Mindesthaltbarkeitsdatum
5 Art. 4 Abs. 1 Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel
6 Art. 10 Abs. 2 Kriterien für Werbeaussagen über kosmetische Mittel
7 Art. 12 Abs. 3 Technische Normen für kosmetische Mittel
Eine kosmetische Zubereitung auf hellem Grund

Anhang 5

Was muss im Sicherheitsbericht stehen?

Anhang 5 ist zweigeteilt. Teil A trägt die Sicherheitsinformationen zusammen – zehn Positionen, von der Zusammensetzung bis zu den unerwünschten Wirkungen. Teil B enthält die eigentliche Bewertung, ihre Begründung und die Unterschrift der bewertenden Person. Der Bericht muss mindestens diese Positionen enthalten; mehr ist zulässig, weniger nicht.

Inhalt des Sicherheitsberichts nach Anhang 5 VKos – vierzehn Positionen
Checkliste Anhang 5 VKos Teil A, Sicherheitsinformationen, umfasst zehn Positionen. Teil B, Sicherheitsbewertung, umfasst vier Positionen. Teil A – Sicherheitsinformationen 10 Positionen 1 Quantitative und qualitative Zusammensetzung 2 Physikalische und chemische Eigenschaften, Stabilität 3 Mikrobiologische Qualität 4 Verunreinigungen, Spuren, Verpackungsmaterial 5 Normaler und vorhersehbarer Gebrauch 6 Exposition gegenüber dem kosmetischen Mittel 7 Exposition gegenüber den Stoffen 8 Toxikologische Profile der Stoffe 9 Unerwünschte und schwerwiegende unerwünschte Wirkungen 10 Weitere Informationen über das kosmetische Mittel Teil B – Sicherheitsbewertung 4 Positionen 1 Schlussfolgerungen aus der Bewertung 2 Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen 3 Begründung der wissenschaftlichen Überlegungen 4 Angaben zum Bewerter, Datum und Unterschrift

Anhang 5 Teil A Ziff. 3

Welcher Test steckt hinter der mikrobiologischen Qualität?

Ziff. 3 verlangt die mikrobiologischen Spezifikationen der Stoffe und des Mittels sowie, wörtlich, die Ergebnisse des Konservierungsmittelbelastungstests. Besondere Aufmerksamkeit gilt Mitteln für die Anwendung in Augennähe, auf Schleimhäuten, auf geschädigter Haut, bei Kindern unter drei Jahren, bei älteren Menschen und bei eingeschränkter Immunantwort.

Ein Test, drei Bezeichnungen

Konservierungsmittelbelastungstest ist die gesetzliche Bezeichnung und die einzige, die im Verordnungstext vorkommt. Daneben sind zwei Synonyme gebräuchlich: Konservierungsbelastungstest ist die verbreitete Kurzform, Challenge Test die englische Bezeichnung, die in Laborberichten und Offerten dominiert. Gemeint ist in allen drei Fällen dasselbe Verfahren.

Wer den Bericht gegen den Verordnungstext prüft, sollte die gesetzliche Bezeichnung verwenden. Wer Laborleistungen einkauft, wird die englische Bezeichnung antreffen.

Quelle: VKos Anhang 5 Teil A Ziff. 3, Fassung vom 1. Januar 2026.

Anhang 7

Welche Norm gilt für die gute Herstellungspraxis?

Art. 12 Abs. 3 VKos verweist für die gute Herstellungspraxis auf die technischen Normen in Anhang 7. Aufgeführt ist dort SN EN ISO 22716:2008-02, «Kosmetik – Gute Herstellungspraxis (GMP) – Leitfaden zur guten Herstellungspraxis (ISO 22716:2007)».

Die Norm ist nicht Teil des Verordnungstexts. Sie kann kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden. Für die Produktinformationsdatei ist relevant, dass Art. 5 Abs. 1 Bst. c eine Erklärung zur Einhaltung der guten Herstellungspraxis verlangt – nicht ein Zertifikat. Eine Zertifizierung nach ISO 22716 ist nach VKos nicht vorgeschrieben.

Quelle: VKos Anhang 7 und Art. 5 Abs. 1 Bst. c, SR 817.023.31.

Ist Ihr Sicherheitsbericht nach Anhang 5 vollständig?

Vierzehn Positionen, und die Lücken liegen fast immer an derselben Stelle. Schildern Sie kurz, was vorliegt.

Unterlagen prüfen lassen

Wir antworten innert eines Arbeitstages – mit einer konkreten Einschätzung, nicht mit einer Eingangsbestätigung.

Redaktion VKos.ch – zuletzt geprüft am