Revisionen · SR 817.023.31
Wie hat sich die VKos seit 2017 geändert?
Vier Fassungen seit dem Inkrafttreten. Die aktuelle gilt seit dem 1. Januar 2026.
Kurzantwort
Die VKos wurde am 16. Dezember 2016 erlassen und trat am 1. Mai 2017 in Kraft. Seither wurde sie dreimal geändert: am 27. Mai 2020, am 14. Oktober 2022 und am 20. November 2025. Die aktuell geltende Fassung ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft und betrifft vor allem die verbotenen und die begrenzt zulässigen Stoffe.
Die Änderungen im Einzelnen
| Beschlossen | In Kraft seit | Fundstelle | Gegenstand |
|---|---|---|---|
| 16. Dezember 2016 | 1. Mai 2017 | Art. 17 VKos | Erlass der geltenden VKos. Sie hebt die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über kosmetische Mittel auf. |
| 30. Mai 2017 | – | AS 2017 3263 | Berichtigung. Keine inhaltliche Änderung der Pflichten. |
| 27. Mai 2020 | 1. Juli 2020 | AS 2020 2427 | Einfügung von Art. 16a, Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. Mai 2020. |
| 14. Oktober 2022 | 1. November 2022 | AS 2022 588 | Neufassung von Bestimmungen zur Kennzeichnung sowie Einfügung von Art. 16b, Übergangsbestimmung zur Änderung vom 14. Oktober 2022. |
| 20. November 2025 | 1. Januar 2026 | AS 2025 824 | Neufassung von Art. 6 zu den verbotenen Stoffen und von Art. 7 zu den begrenzt zulässigen Stoffen. Aktuell geltende Fassung. |
Fundstellen aus den Fussnoten der geltenden Fassung. Quelle: VKos auf fedlex.admin.ch.
Gab es eine Revision im Jahr 2023?
Nein. Zwischen der Änderung vom 14. Oktober 2022, in Kraft seit dem 1. November 2022, und der Änderung vom 20. November 2025, in Kraft seit dem 1. Januar 2026, wurde die VKos nicht geändert. Wer nach einer Revision aus dem Jahr 2023 sucht, meint vermutlich die Fassung von 2022.
Was gilt für Produkte, die schon im Markt sind?
Die VKos arbeitet mit Übergangsbestimmungen statt mit sofortiger Wirkung. Art. 16a regelt den Übergang zur Änderung vom 27. Mai 2020, Art. 16b jenen zur Änderung vom 14. Oktober 2022. Wer prüft, ob ein bestehendes Produkt noch konform ist, muss die einschlägige Übergangsbestimmung mitlesen – nicht nur den geänderten Artikel.
Ältere Fassungen unter derselben SR-Nummer
Unter SR 817.023.31 finden sich auf fedlex auch Fassungen aus den Jahren 2006 bis 2015. Sie gehören zur Vorgängerverordnung vom 23. November 2005, die durch Art. 15 der geltenden VKos aufgehoben wurde. Sie sind keine Revisionen der heutigen VKos.
Prüfen Sie Ihre Unterlagen gegen die Fassung von 2026?
Die Änderung vom 20. November 2025 betrifft die Stofflisten. Ob Ihr Sicherheitsbericht davon berührt ist, sagt Ihnen die Rückmeldung auf Ihre Anfrage.
Wir antworten innert eines Arbeitstages – mit einer konkreten Einschätzung, nicht mit einer Eingangsbestätigung.